Coaching |
Therapie |
Bei Coaching geht es um Ausrichtung und Umsetzung |
Bei Therapie geht es um Heilung |
Coaching hat häufig beruflichen oder privaten Charakter und Inhalt |
Therapie ist eine private Sache |
Coaching verläuft zielorientiert |
Bei Therapie hat der Prozess den Vorrang |
Coaching hat oftmals ein begrenztes Zeitbudget |
Therapie dauert auch oftmals länger |
Coach ist kein geschützter Begriff |
Psychotherapeut ist ein gesetzlich geschützter Titel |
Coaching wird meist Privat oder vom Arbeitgeber finanziert |
Psychotherapie wird meist durch eine Krankenkasse finanziert |
Es wird von Klienten bzw. Coachee gesprochen, der meist freiwillig kommt |
Der Patient in der Psychotherapie ist aus gesundheitlichen Gründen auf Hilfe angewiesen |
Hohe Eigenverantwortung des Klienten |
Der Therapeut hat den Auftrag zur Heilung |
Coaching enthält auch die Themen Gruppencoaching, Teamentwicklung, Paarberatung bzw. Paartherapie (Die Paartherapie ist keine Therapie oder keine Beratung, sondern ein Coaching.) |
Zur Heilung ist eine Zulassung in Deutschland erforderlich. |
Es gibt ganz viele Verfahren und Titel, die auf eine Therapie hinweisen, im klassischen Sinne aber keine Therapie sind. Die Grenzen sind dennoch fließend. Zugelassene Therapien in Deutschland sind: Psychoanalyse, Verhaltenstherapie und die Systemische Psychotherapie.
Andere bedeutende „Therapieschulen“ sind z.B. Gestalttherapie, Hypnotherapie, NLP, Logotherapie, Psychodrama, Sexualtherapie, Tanztherapie, …
Supervision (ähnlich dem Coaching) |
Training |
Traditionelle Zielgruppe sind Therapeuten, Coaches, Trainer und Mitarbeiter aus sozialen Berufen |
Fachliche Anleitung – lehrend, i.d.R. keine psychotherapeutischen Methoden und Techniken |
Supervision hat häufig beruflichen Charakter und Inhalt |
Technisch-fachliche Kompetenz des Trainers steht im Vordergrund |
Wurde im Non-Profit-Bereich entwickelt, wird im Profit-Bereich erst langsam eingesetzt |
Dient dem Auf- und Ausbau von meist fachspezifischen Fähigkeiten und Verhaltensweisen |
Supervision hat oftmals ein begrenztes Zeitbudget |
Sachbezogen und zeitlich begrenzt |
Supervision ist kein geschützter Begriff |
Trainer ist kein gesetzlich geschützter Titel |
Beratung |
|
Fachliche Anleitung, i.d.R. keine psychotherapeutischen Methoden und Techniken |
Dient bestenfalls dem Aufbau fachlicher Kompetenz |
Rolle des Fachberaters als Zuhörer und Ratgeber |
Ist sachorientiert, eine Beziehungsaufnahme ist bestenfalls ein „Nebenprodukt“ |
Der Berater ist als Fachexperte in seinem Fachgebiet klar überlegen |
Dient dem Auf- und Ausbau von meist fachspezifischen Fähigkeiten und Verhaltensweisen |
Betrifft i.d.R. rein fachlich-berufliche Anliegen |
Etablierung als Berater und Spezialist für den Klienten |
Mediation |
|
Ist ein außergerichtliches, vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrere Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. |
Der Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. |
Ist ein Verfahren, keine Institution |
Der Mediator ist verantwortlich für den Prozess, die Parteien sind verantwortlich für den Inhalt. |
Vom Mediator werden keine Entscheidungen getroffen, keine Empfehlungen gegeben und keine Vorschläge für eine mögliche Konfliktregelung formuliert. |
Mediator ist kein geschützter Begriff, daher werden meist „zertifizierte“ Mediatoren eingesetzt. |
Der Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Eine Facharztweiterbildung zum Psychiater und Psychotherapeuten beinhaltet neben der medizinischen Grundausbildung und Absolvierung des Staatsexamens weitere fünf Ausbildungsjahre – vier Jahre entfallen auf die klinisch-psychiatrische und psychotherapeutische Weiterbildung, ein Jahr auf eine stationäre neurologische Weiterbildung. Eine solche Weiterbildung berechtigt zur Ausübung von psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungen.
Der Psychiater
Der Psychiater wiederum ist der Facharzt für die Behandlung psychischer Erkrankungen. Er betreibt Psychotherapie und verschreibt Medikamente – die sogenannten Psychopharmaka. Er hat also nach dem Medizinstudium noch einige Jahre Weiterbildung in der Psychiatrie und Psychotherapie sowie eine Facharztprüfung absolviert.
Der Psychologe
Die Berufsbezeichnung „Psychologe“ darf nur von Personen geführt werden, die über den Abschluss eines Hochschulstudiums in Psychologie verfügen. Die Psychologie ist eine eigenständige empirische Wissenschaft, während die Psychiatrie ein Teilgebiet der Medizin ist. Die Psychologie beschreibt und erklärt das Erleben und Verhalten des Menschen, seine Entwicklung im Laufe des Lebens sowie sämtliche dafür maßgeblichen inneren und äußeren Faktoren und Bedingungen. Während des Hauptstudiums werden Kenntnisse über die seelisch-körperliche Gesundheit und Krankheit sowie Grundlagen der wissenschaftlichen Psychotherapie vermittelt. Nach Studienabschluss kann der Psychologe eine mehrjährige Zusatzausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten / Psychoanalytiker absolvieren und damit die staatliche Zulassung (Approbation) erhalten und sich “psychologischer Psychotherapeut“ nennen.
Der Psychotherapeut
Ein „Psychotherapeut“ kann grundsätzlich ein Arzt („ärztlicher Psychotherapeut“), ein Psychologe („psychologischer Psychotherapeut“) oder auch ein (Sozial-)Pädagoge sein, der neben seinem Hochschulstudium eine Zusatzausbildung zum Psychotherapeuten absolviert hat.
Seit 1999 ist die Fachbezeichnung „Psychotherapie“ gesetzlich geregelt und geschützt. Ärzte und Psychologen können eine entsprechende Weiterbildung nach Abschluss ihres Studiums absolvieren. Die Fachärzte für (Kinder- und Jugend) Psychiatrie und Psychotherapie bzw. der Facharzt für Psychosomatik und Psychotherapie erwerben die als Psychotherapeut notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen im Rahmen ihrer Facharzt-Weiterbildung nach Abschluss des Studiums. Der Psychologe erlangt dieses Wissen nach seinem Diplom nach entsprechendem Studium in Form einer mehrjährigen Weiterbildung. Anders als der Arzt darf er z.B. keine körperliche Untersuchung durchführen und keine Medikamente verordnen. Im Gegensatz zum Arzt hat der Psychologe jedoch die Grundlagen normalen menschlichen Verhaltens und Denkens studiert.
Heilpraktiker Psychotherapie
Heilpraktiker mit einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Erlaubnis sind in Deutschland neben psychologischen und ärztlichen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten befugt, Heilkunde im Bereich der Psychotherapie auszuüben, allerdings – anders als diese – ohne Eintrag ins Arztregister und ohne Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Wer die Heilkunde berufsmäßig ausübt, ohne als Arzt oder Psychotherapeut approbiert zu sein, bedarf dazu der Erlaubnis als Heilpraktiker durch die zuständige Landesbehörde. Für die Erteilung einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis (der sogenannte „Kleine Heilpraktiker“) sind zudem entsprechende Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren nachzuweisen, das allgemein gültigen Kriterien für Psychotherapieverfahren genügt und dazu befähigt, Patienten entsprechend der Diagnose psychotherapeutisch zu behandeln.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!